Dienstag, der 8. Dezember 2020
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat die kantonale Corona-Verordnung angepasst. Neu müssen unter anderem Gastwirtschaftsbetriebe von 21 bis 6 Uhr geschlossen bleiben. Veranstaltungen mit mehr als 15 Personen sind grundsätzlich verboten. Sämtliche Sportaktivitäten wie Trainingsaktivitäten und Wettkämpfe sind mit wenigen Ausnahmen verboten. Freizeitinstitutionen müssen schliessen. Die Verordnung tritt am 11. Dezember 2020 in Kraft und gilt bis zum 17. Januar 2021. Die beschlossenen Massnahmen sind mit den Nachbarkantonen abgesprochen und in weiten Teilen deckungsgleich.
Dies bedeutet, dass die GV 2020 bis auf weiteres verschoben wurde.
Weitere Informationen folgen.
Der Vorstand Weinbauverein Dielenberg